Die qualifizierte Ausbildung bei der Feuerwehr in Bad Wildungen erfolgt in Theorie und Praxis und endet nach jedem Lehrgang mit einer Prüfung. In Bad Wildungen werden folgende Ausbildungen durchgeführt: Grundlehrgang - Maschinistenlehrgang - Sprechfunklehrgang - Truppführerlehrgang
Viele der Ausbilder sind auch für den Landkreis Waldeck-Frankenberg tätig. Auf Kreisebene wird der Atemschutzgeräteträger-Lehrgang durchgeführt.
Weiterführende Ausbildungen erfolgen in der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel.
Der Wehrführer: bittet alle Kameradinnen und Kameraden, ihren freiwillig übernommenen Pflichten nachzukommen und an den angesetzten Diensten teilzunehmen, um den Aufgaben, die unsere Feuerwehr erfüllen muss, gerecht zu werden. Nachfolgend der Dienstplan für 2012
Am 10. Januar 2012 geht es wieder weiter....
Atemschutz
20. März 2012 - Atemschutzausbildung
2. von rechts: Alfred Kolbe, Ausbilder -
Brandschutzunterweisung am 19. Januar 2012 Die ersten 60 (vorwiegend Abteilungsleiter/Vorgesetzte) von insgesamt 460 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Klinikzentrum Mühlengrund in Reinhardshausen absolvierten eine Brandschutzunterweisung im Stützpunkt. Das Klinkzentrum, das in den jeweiligen Abteilungen wie Orthopädie, Neuro-Orthopädie, Neurologie, Innere Medizin/Kardiologie medizinische Rehabilitationsmaßnahmen bis zu 540 Patienten aufnehmen kann und im Rahmen von Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Heilverfahren durchführt und im Rahmen der Qualitätssicherung seit 2005 und 2008 mehrfach zertifiziert ist, legt auch Wert auf Sicherheit. Die Eigentümer und Geschäftsführer der Kliniken Junkerngrund und Mühlengrund, Matthias Gahrmann und Joachim Großschädl, legen sehr großen Wert auf die fachliche Unterweisung, die durch die Firma Brandschutz Golchert und der FF Bad Wildungen erfolgt. In der Firma sind die Mitarbeiter, Frau Ilona Emmeluth sowie Reinhard Eisenacher, als Brandschutzbeauftragte bestimmt.
Geplant und durchgeführt wurde die Schulung von Jens Golchert unterstützt von Lars Golchert, Frank Parlow und Frank Volke. Die praktische Unterweisung erfolgte durch die Firma Brandschutz Golchert aus Bad Wildungen. Die Aufgabenstellung sah vor, dass eine Person aus einem verqualmten Raum in dem noch ein loderndes Feuer gelöscht werden musste, zu retten. Dabei wurde verdeutlicht, welche Aufgaben bei einer Rettung unbedingt beachtet werden müssen, zum Beispiel die Absetzung eines qualifizierten Notrufes mit den wichtigen Angaben an die Leitstelle, Eigensicherung beim öffnen einer Türe, mitführen von Löschgeräten, immer unter der Prämisse, erst die Rettung, dann die Löscharbeiten.
Eine eindrucksvolle Demonstration war die Vorstellung des sogenannten „Hamburger Rettungstuches“. Ein Tuch, das etwa wie ein Spannbetttuch an der Matratze befestigt wird. Im Notfall wird der Patient mit zwei seitlich angebrachten Schlaufen „gesichert“ und mittels der Zugschlaufe aus dem Bett gezogen, die Rettung durch eine einzelne Person über Flure und Treppen ist mehr oder weniger ein Kinderspiel. Der Patient kann durch diese Transportart nicht nur schnell, sondern auch sicher aus dem Gefahrenbereich gebracht werden.
09.02.2012 Innenminister Boris Rhein: Kabinett beschließt Verordnung für „Feuerwehrführerschein"
Wiesbaden. Das hessische Kabinett hat in dieser Woche die Verordnung für den „Feuerwehr-führerschein“ beschlossen. Damit dürfen ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes künftig mit ihrem Pkw-Führerschein auch moderne Einsatzfahrzeuge mit Anhänger fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten. Voraussetzung für die Erteilung dieser sogenannten „kleinen Fahrberechtigung“ (für LKW 3,5 t - 4,75 t) oder der „großen Fahrberechtigung" (für LKW 3,5 t - 7,5 t), ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung mit abschließender Fahrprüfung, die feuerwehr- bzw. organisationseigene Kräfte oder Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer durchführen können. Letztlich entscheiden THW, die Rettungsorganisationen und die Gemeinden - als Träger der Freiwilligen Feuerwehren - selbständig, welcher Personenkreis die Einweisung und Prüfung durchführt.
Innenminister Boris Rhein: „Mit dem Kabinettsbeschluss haben wir praxisnahe und unbürokratische Möglichkeiten geschaffen, damit Freiwillige Feuerwehren und Hilfsorganisationen auch künftig genügend Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer bei ihren Einsätzen zur Verfügung haben.“
Auf Grund der Gesetzeslage dürfen alle Einsatzkräfte, die ihre Führerscheinprüfung nach dem 1. Januar 1999 bestanden haben, keine Fahrzeuge bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren. Dies war bis dahin mit dem Führerschein der (alten) Klasse 3 möglich. Nachdem ältere Fahrerinnen und Fahrer den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen aus Altersgründen allmählich nicht mehr zur Verfügung stehen, muss jüngeres Personal nachrücken, das verfügt jedoch nicht mehr über die erforderliche Fahrerlaubnis für die mittlerweile aus technischen Gründen schwerer gewordenen Einsatzfahrzeuge.
„Deshalb hat sich das Innenministerium intensiv dafür eingesetzt, dass der Feuerwehrführerschein – mit einem geringen finanziellen Aufwand für die jungen ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Vergleich zum Erwerb eines regulären Führerscheins – Einschränkungen in der Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des THW und des Katastrophenschutzes zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger verhindert“, so Innenminister Boris Rhein.
Die große Fahrberechtigung, wie auch die kleine Fahrberechtigung gilt ausschließlich für Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsfahrten der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophen-schutzes im gesamten Bundesgebiet. Zusätzlich sind noch Fahrten im Rahmen der Jugendar-beit gestattet. Privatfahrten sind mit dem „Feuerwehrführerschein“ nicht möglich.
Mit Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen gibt es bisher nur vier Länder, die sowohl die große Fahrberechtigung, als auch die kleine Fahrberechtigung anbieten.
Gültigkeit erlangt die hessische Verordnung mit Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt.
Feuerwehr Bad Wildungen St. Florian-Straße 10 34537 Bad Wildungen Tel. 05621-964151